Energetische Sanierung
Bis 31.12.2014 wird der Steuerabsetzbetrag von 65% der zulässigen Ausgaben verlängert. Die Meldung an die ENEA innerhalb 90 Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten, sowie die Zahlung durch die Bank unter Angabe der Steuernummer des Auftraggebers, der Steuernummer des Begünstigten und Angabe des Gesetzestextes bleiben weiterhin aufrecht.
Wiedergewinnungsarbeiten, Instandhaltungsarbeiten
Für die Ausgaben bis 31.12.2014 bleibt der Steuerabsetzbetrag von 50% der zulässigen Ausgaben bestehen. Alle restlichen Bedingungen (Aufteilung auf 10 Jahre, Zahlung nur durch Banküberweisung, Beschränkung nur auf Wohngebäude) bleiben unverändert.
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