Bereits zu Beginn des Jahres wurden die Steuerabzüge für energetische Sanierungen auf 65% und jene für Instandhaltungsarbeiten auf 50% erhöht. Viele Sanierungspläne scheiterten allerdings an der Tatsache, dass die Bauherrn bisher die Summe vorstrecken mussten. Ab 1. Juli fördert das Land nun energetische Sanierungen von Erstwohnungen durch einen Vorschuss auf die Steuergutschriften.
Eine Seite zurück